Objektbeschreibung
Dieses Einfamilienhaus aus ca. dem Jahr 1940 befindet sich in ruhiger Lage im Ort Züsch im Naturpark Saar-Hunsrück. Die Immobilie ist deutlich renovierungsbedürftig und richtet sich insbesondere an handwerklich begabte Eigennutzer oder Käufer, die eine umfassende Modernisierung einplanen.
Das Haus verfügt über ca. 70 m² Wohnfläche sowie zusätzliches Ausbaupotenzial im Dachgeschoss (ca. 25–30 m²). Das ca. 145 m² große Grundstück verteilt sich auf zwei Flurstücke und bietet einen kleinen Gartenbereich.
Die naturnahe Lage eignet sich sowohl für einen dauerhaften Wohnsitz als auch als Wochenend- oder Ferienimmobilie.
Ausstattung
Einfamilienhaus, Baujahr ca. 1940
Renovierungsbedürftiger Zustand
Wohnfläche ca. 70 m²
4 Zimmer
Erdgeschoss & Obergeschoss
Holzfenster, doppelt verglast, Baujahr ca. 1990
Ölofenheizung (2 Ölofen)
Bodenbeläge: Laminat, PVC, Teppich
Einbauküche vorhanden
Bad vorhanden
Unterkellert
Dacheindeckung mit Frankfurter Pfanne
Dachboden mit Ausbaupotenzial (ca. 25–30 m²)
Kleiner Garten
Parkmöglichkeit für ein kleines Fahrzeug auf dem Grundstück
Öffentliche Parkmöglichkeiten in der Umgebung
Lage
Züsch ist eine ruhige Ortsgemeinde im Landkreis Trier-Saarburg in Rheinland-Pfalz und ein staatlich anerkannter Erholungsort im Naturpark Saar-Hunsrück.
Kindergarten und Grundschule befinden sich im Ort bzw. in den umliegenden Gemeinden. Weiterführende Schulen, Ärzte und Einkaufsmöglichkeiten sind im ca. 6 km entfernten Hermeskeil vorhanden. Die Stadt Trier ist etwa 40 km entfernt.
Sonstiges
Die in diesem Exposé enthaltenen Angaben, Unterlagen und Informationen stammen vom Eigentümer sowie vom mit dem Verkauf beauftragten Kooperationsmakler und dienen einer ersten Information. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird nicht übernommen.
Es obliegt dem Interessenten, sämtliche Angaben – insbesondere zu Flächen, Nutzungsmöglichkeiten und baurechtlichen Gegebenheiten – eigenständig zu prüfen. Geplante Nutzungen oder Nutzungsänderungen sind mit den zuständigen Behörden abzustimmen und genehmigen zu lassen.
Der Verkauf erfolgt im Rahmen eines Makler-Gemeinschaftsgeschäfts. Der Makler ist berechtigt, sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer provisionspflichtig tätig zu werden (Doppeltätigkeit).
Alle Immobilienangebote sind freibleibend. Zwischenverkauf, Zwischenvermietung sowie sonstige Zwischenverwertungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Als Maklerunternehmen sind wir gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 14 sowie § 10 Abs. 3 des Geldwäschegesetzes (GwG) verpflichtet, bei Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu sind wir nach § 11 GwG verpflichtet, entsprechende Legitimationsunterlagen zu erfassen.
 Provision für Käufer
    3.570 €
Die Käuferprovision beträgt pauschal 3.000 € inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und ist mit notariellem Kaufvertragsabschluss fällig.

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